• Home
  • TSV Zollhaus
    • Vorstand
    • Erweiterter Vorstand
    • Trainer
    • Schiedsrichter
    • Trainingszeiten
    • Spielplan
    • Satzung
    • Hier findest Du uns!
    • Impressum
    • Statistik El Clásico GK vs. KK
    • Anti-Doping-Erklärung
    • Jugendschutzkonzept
  • Mannschaften
    • Herren
    • Alte Herren
    • C2- Junioren
  • Sponsoren
  • Kontakt
  • Zugang
    • An/Abmelden
  • Fanshop
facebook 45x45
instagram 45x45

Vereinsspielplan

Details
Kategorie: static Content

Unsere Sponsoren

Gerüstbau Hammerschmidt 634x120
Brauerein Saalfeld 634x120
Folotec 634x120
Stahlwerk 634x120
DM Markt Saalfeld 634x120px300x75 Waschpulver
Hammerschmidt 634x120
Andreas Tröger GmbH 634x120
Automatenservice Senf 634x120
Auto Hoffmann 634x120
Auto Pfister 634x120
Baufreund 634x120
MarcusVerlag 634x120
BB Beton und Bauwaren 634x120
Betting AG 634x120
DEG 634x120
Design and Sound 634x120
Deutsche Vermögensberatung 634x120
MB Elektronik 634x120
Enrico Nixdorf 634x120
Eschrich 634x120
Faber 634x120
Fliesendesign Marko Lange 634x120
Franke 634x120
Gehlhaar 634x120
Global Guard 634x120
Remex Kamsdorf 634x120
GUR Saalfeld GmbH 634x120
Howei Haus 634x120
HW Baumaschinen 634x120
Hölzer Fahrzeughandel 634x120
Inkotec 634x120
Jakusa Bedachungen 634x120
Jass Papierfrabrik 634x120
KDW Baustoffhandel 634x120
Keilhau Transport GmbH 634x120
Keramik und Floristik 634x120
KFZ Meisterwerkstatt Marc Buschmann 634x120
Life Physiotherapie 634x120
MMS Stahl 634x120
Mobau Bauer 634x120
Moses 634x120
zur grünen Linde 634x120 
Mühlenberg 634x120
Point Fuchs Fuchs 634x120
radleck 634x120
Robu GmbH 634x120
Brandhorst 634x120 
SaalTel 634x120
Scheidig Dach GmbH 634x120
School Office Shop 634x120
Sparkasse Saalfeld Rudolstadt 634x120
Stadtwerke Saalfeld 634x120
Söllner 634x120
TSG Schwarza 634x120
weedermann 634x120
Wüstenrot Dagmar Stoll 634x120
zur grünen Linde 634x120
Der WaPPenSalon 634x120
zur grünen Linde 634x120
AG Stahl 634x120
zur grünen Linde 634x120
Auto Mueller GmbH 634x120
Auto Mueller GmbH 634x120
DVS Event Security 634x120
H und K
H und K
Therapie-Sport
Details
Kategorie: static Content
Hier können Sie uns eine Nachricht schicken!
reCAPTCHA *
reCAPTCHA v3: Bitte tragen Sie Ihre Seiten- und geheimen Schlüssel auf der Konfigurationsseite ein.
Details
Kategorie: static Content

Satzung des TSV Zollhaus e.V.

 
§1 Name
Der Verein führt den Namen „ TSV Zollhaus e.V. “. Er hat den Sitz in Kamsdorf und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins „ TSV Zollhaus e.V. “.
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 
§2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

Der Satzungszweckwird insbesondere verwirklicht durch:
  1. Die Abhaltung von geordneten Sport – und Spielübungen bei Fußball, Tischtennis, Volleyball, Völkerball und Laufsport.
  2. Die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen
  3. Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleiter / innen.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur zum Ende des Kalenderjahres, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen.

 

§4 Austritt
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur zum Ende des Kalenderjahres, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen.
§5 Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
 
§6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.

Jeder von Ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Der erweiterte Vorstand besteht aus

  • dem Vorstand
  • dem Sportwart
  • dem Jugendwart
  • dem Vergnügungswart
  • und bis zu 5 Beisitzer
Der Vorstand und der erweiterte Vorstand werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
§8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal statt. Jedes volljährige Mitglied, auch Ehrenmitglied, hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand, bei zwingender Notwendigkeit, einberufen werden, oder wenn dies 1/3 der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen.
Die Mitgliederversammlung wird durch den ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch Aushang einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung ist durch den Kassenwart zu protokollieren und vom Versammlungsleiter und dem Kassenwart zu unterzeichnen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst.
Bei Satzungsänderung und der Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich.

§9 Jugendordnung
Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der, ihr zufließenden Mittel. Das Nähere regelt die Jugendordnung. Der / Die Vorsitzende und seine / ihre Stellvertreter sind Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
§10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Unterwellenborn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports und der Erhaltung der Kindergärten der Gemeinde Unterwellenborn, zu verwenden hat.
Die Liquidatoren sind der Vorstand nach § 26 BGB.
 
Die vorstehende Satzung wurde am 20. März 2026 geändert.
 
Hierfür zeichnet der Vorstand.
 
Die Vereinsanschrift lautet:
TSV Zollhaus e.V.
Zollhäuser Str. 56
Unterwellenborn
07333

gez.: Julien Gabel gez.: Christian Strobel gez.: Markus Seidel
1.Vorsitzender 2. Vorstand Kassenwart
 
Die Satzung tritt am 20.März 2026 in Kraft.
Details
Kategorie: static Content

Vereinsspielplan

 

Seite 4 von 4

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
INFORMATIONEN
Über uns
Kontakt

RECHTLICHE HINWEISE   
Datenschutz
Impressum

SOZIALE MEDIEN

facebook 45x45    instagram 45x45
Copyright © 2023 TSV Zollhaus e.V.
Kontakt
Hier können Sie uns eine Nachricht schicken!
reCAPTCHA *
reCAPTCHA v3: Bitte tragen Sie Ihre Seiten- und geheimen Schlüssel auf der Konfigurationsseite ein.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Essentiell Immer aktiv
Notwendig für den Betrieb der Website. Diese Cookies können nicht deaktiviert werden.
Funktionell
Ermöglichen komfortable Funktionen und das Speichern von Einstellungen.
Statistik
Helfen zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen (Reichweitenmessung).
Marketing
Werden für Werbung und das Verfolgen von Besuchern über Websites hinweg verwendet.
Andere
Weitere Informationen | Impressum
CookieHint and Consent by reDim GmbH (Öffnet in neuem Fenster)